2.500 Stunden
Die Praxis ist der größere Teil.
Mehr als die Hälfte deiner Ausbildung findest du nicht in der Schule statt. Die praktische Ausbildung ist genauso geregelt wie der Unterricht: Welche Bereiche du durchlaufen musst und mit wie vielen Stunden, steht in Anlage 7 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.
Der Ablauf folgt immer derselben Dramaturgie: Orientierungseinsatz beim eigenen Träger, dann die Pflichteinsätze quer durch die Versorgungsbereiche, dazu Einsätze in der pädiatrischen und der psychiatrischen Versorgung – und am Ende der Vertiefungseinsatz in dem Bereich, in dem dein Ausbildungsvertrag verankert ist. Auf ihn bezieht sich später auch dein praktisches Examen.
Die Stundenzahl je Einsatz legt Anlage 7 PflAPrV fest – deinen konkreten Plan bekommst du von deinem Träger.